Mitteilung gem. § 80 SGB IV (Allgemeines)

obelix, Tuesday, 06.04.2010, 08:20 (vor 6044 Tagen)

Hallo, liebe Mitstreiter!!
Ich hoffe ihr habt schöne Osterfeiertage verlebt.

Nachdem ich als Vertreter der VP zur Zeit im Amt bin, habe ich eine Frage hinsichtlich der Mitteilungspflicht des AG gem. § 80 SGB IV.
Muss diese Mitteilung von jeder einzelnen Dienststelle im Geschäftsbereich eines Bundesministeriums u.a. an die SBV übermittelt werden oder wird seitens des Ministeriums aufgegliedert nach den einzelnen Dienststellen eine Meldung verfasst und an die Hauptschwerbehindertenvertretung abgegeben.
Ich frage nach, da ich an meiner Dienststelle noch keine entsprechende Meldung erhalten habe und auch keine Meldungen aus den vergangenen Jahren in den Unterlagen der SBV finden kann.

Grüße
Obelix


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