Teilzeit- und Befristungsgesetz (Allgemeines)
Hallo Leute,
eine Behinderte Kollegin (60 GdB) hat momentan ein Halbtagsstelle in unserem Betrieb.
Nun möchte Sie (wirtschaftliche Probleme) wieder Ganztags arbeiten gehen. Hat schon selbst beim Abteilungsleiter nachgefragt und zur Antwort bekommen: Er muss erst die Auszubildenden, die dieses Jahr auslernen, unterbringen. Die Einstellung von unserem Chef finde ich ja gut junge Leute nach der Ausbildung zu übernehmen, aber hat die Kollegin laut dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht auch ein Recht auf Ganztagsarbeit>
Gruss
Wilfried