Richtlinien bei einer Vorstellungsrunde (Allgemeines)
Hallo Helmut,
unter A-Z "E" -Einstellung usw. findet man einiges. Unter anderem "Einstellung / Was darf gefragt werden>" Bitte auch die in diesem Beitrag enthaltenen weiterführenden Links beachten und lesen.
In sofern trifft diese Aussage "» Danke konnte leider hier im Board nichts passendes finden" leider nicht so ganz zu.
Bitte aber auch unbedingt an Vorstellungsgesprächen von Nicht behinderten Bewerbern teilnehmen und deren Unterlagen einsehen, das Recht hast Du ja lt. § 95 Abs. 2 Satz 3 i.V. m. § 81 Abs. 1 SGB IX. Denn nur so kannst Du sicherstellen, dass hier eine Gleichbehandlung erfolgt.
Bitte aber einmal auch die Kommentierung zu den § 81 Abs. 1 und § 95 Abs. 2 SGB IX lesen um die Pflichten des AG und besonders Deine Rechte als SchwbV und auch die Rechte des Bewerbers vollständig zu kennen. Nur so kannst Du optimal unterstützen, was ja Deine Aufgabe ist.
Du könntest auch vielleicht einmal eine weitere Schulung planen um Dir hier weiteres Fachwissen für das Mandat anzueignen.
Doch grundsätzlich, wie wir auch u.a. in unserm ersten Forumsbeitrag und über dem Feld für Fragestellungen erwähnen/ bitten, vor Fragestellungen doch bitte immer erst einmal die Suchfunktion und A-Z nutzen. 