Verschmelzung von Firmenteilen (Wahlen)

Fred, Baden-Württemberg, Thursday, 15.04.2010, 19:51 (vor 6033 Tagen)

Guten Tag,
Auch nach Durchlesen vieler Forenberichte zu dem Thema Verschmelzung/Fusion und § 21a BetrVG sowie Texte zu Übergangsmandat ist mir noch nicht alles 100 % klar.

Es wurde ein Tarifvertrag zwischen der Fa. und einer Dienstleistungsgewerkschaft über eine gesonderte betriebliche Arbeitnehmervertretungsstruktur am Standort X geschlossen.
Am Standort X haben haben ursprünglich die Firmen a, b, c drei eigenständige Betriebe betrieben und geführt. Die Firma firmiert nun unter der Firma d.

Die Firma d führt nun die Firmen a, b, c zu einem einheitlichen Betrieb unter einer einheitlichen Leitungsfunktion. Für diese betriebliche Organisationseinheit ist ein einziger Betriebsrat notwendig.

Zusammenschluss zum 01.06.2010

Somit ist es klar. Neuwahlen der 3 Firmen a, b, c für den Betriebsrat wurden eingeleitet. Die Firma a hat 20 MA, b hat 400 MA und c hat 250 MA. In allen drei Betrieben gibt es eine SchwerbVertretung. Es existiert noch keine GesamtschwerbVertretung. Ist es richtig, dass die SchwerbVertretung mit 400 MA mein Amt (bin bei Fa. c) übernimmt, und ich nach Ende des "alten" Betriebsrats am 31.05.2010 zurücktreten muß> Neuwahlen wie gewohnt Nov. 2010.

Denke, dass an den zukünftigen Betriebsratssitzungen nur ein Vertrauenmann teilnehmen darf.

Da es widersprüchliche Aussagen zu o.g. Thema gibt bitte ich um Aufklärung.

Vielen Dank

Mit bestem Gruß
Fred


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