Verschmelzung von Firmenteilen (Wahlen)
Hallo Fred
» Ist es richtig, dass die SchwerbVertretung mit 400 MA mein Amt (bin bei Fa. c) übernimmt, und ich nach Ende des "alten" Betriebsrats am 31.05.10 zurücktreten muß> Neuwahlen wie gewohnt Nov. 2010.
Das kann ich so nicht erkennen. Wenn eine neue Firma gegründet wurde, und dies scheint ja der Fall zu sein, und ein neuer BR gewählt wird, so ist nach meiner Ansicht auch sofort eine neue SBV zu wählen. Entspricht von der Anwendung her dem Betriebsverfassungsgesetz § 21a (2)
Dass eine alte SBV bis November 2010 im Amt bleibt, und eine andere SBV ihr Amt verliert, ist mir in dieser Konstellation unerklärlich.
Wie sieht es denn die zuständige Gewerkschaft.
Zu einem Rücktritt kannst du nicht gezwungen werden.
LG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."