Eingliederungsmanagement nach SGB IX (BEM)

Alto, Sachsen Anhalt, Sunday, 25.04.2010, 11:35 (vor 5143 Tagen)

Hallo,

ein AN hat einen GdB von 40 und soll an einem Eingliederungsmanagement nach §84 SGB IX teilnehmen. Hintergrund ist wahrscheinlich, dass der AG den AN nicht wieder auf den alten Arbeitsplatz zurücklassen und der AG nichts falsch machen will. Der AN wahr fast ein Jahr nicht arbeitsfähig. Nach Zusendung einer Wiedereingliederungsvereinbarung (Hamburger Modell)an den AG fallt dem AG ein, dass er eben dieses Eingliederungsmanagement noch machen muss und verweigert die Wiedereingliederung.
Hier meine Fragen:
1. Hätte der AG nicht bereits nach 6 Wochen zu diesem Wiedereingliederungsmanagement aufrufen müssen. Ist damit gegebenenfalls eine Änderungskündigung anfechtbar>
2. Ist es Sinnvoll einen Vertreter des Integrationsamtes bei diesem Gespräch dabei zu haben>

Vielen Dank.

--
Alto


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion