Urlaub während BEM (BEM)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 29.04.2010, 16:44 (vor 5133 Tagen) @ SGBIX

Hallo,
unter A-Z findet sich der Begriff Hamburger Modell.
Auf dieser Seite findet sich der Kontexlink zu einer Arbeitshilfe.
In diese gibst du das Suchwort "Urlaub" ein.
Da werden sie geholfen :-)

Zusätzliche Info:
Die stufenweise Wiedereingliederung nach dem so genannten Hamburger Modell bedeutet, dass arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach und nach wieder in ihre bisherige Tätigkeit eingewöhnt werden. Sie arbeiten nach einem vorher unter ärztlicher Beratung vereinbarten Plan zunächst nur kurze Zeit und übernehmen leichtere Aufgaben. Stufenweise wird das Leistungspensum dann gesteigert. Während der Eingliederung wird weiter Krankengeld gezahlt, ein Anspruch auf Vergütung gegen den Arbeitgeber besteht nicht, wenn sie in der Eingliederungsvereinbarung nicht ausdrücklich vereinbart worden ist. Denn: Das Bundesarbeitsgericht sieht in der Vertragsbeziehung während der stufenweisen Wiedereingliederung kein Arbeitsverhältnis.

Somit dürfte klar sein, dass in dieser Zeit zwar Urlaubsanspruch entsteht, aber kein Urlaub abgewickelt werden kann.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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