Urlaub während BEM (BEM)
Hallo,
dieses ist keine Frage/ kein Thema dieses Forums. Hier geht es um Versicherungstechnische Fragen. Daher bitte diese Frage an die hierfür zuständigen Fachleute/ -stellen richten.
Sorry, aber eine andere Aussagen kann und möchte ich hier nicht treffen, ich bitte um Verständnis.
PS: Hierzu sollten auch SchwbV den AN keine Aussagen machen, denn wir sind keine Versicherungsfachleute. Einzige mögliche Aussage, bitte diese Frage an die hierfür zuständigen Stellen/ Ämter stellen, also Versicherungen und BGn.
Die SchwbV sind KEINE Universalauskunftsstellen. Unsere Aufgaben ergeben sich aus § 95 SGB IX. Da haben wir dann mehr als genug Aufgaben.