Veto der SchwbHV bei Beschluß (Leih- bzw. Zeitarbeit)

werner 10, bayern, Thursday, 06.05.2010, 12:41 (vor 5113 Tagen)

Hallo,

Habe eine Frage zur Beschlußfassung.
Wenn der Betriebsrat einen Beschluß faßt und die Schwerbehindertenvertretung hier dazu ihr Vetorecht gebraucht und einsetzt, wer und was muss dann dem Arbeitgeber mitgeteilt werden>

Inhaltlich:
Arbeitgeber beantragt Leiharbeitnehmer (Produktionssteigerung)
Bestriebsrat stimmt dem zu.

SchwbhV macht hierzu Veto.

Wer und was wird hier nun dem Arbeitgeber mitgeteilt>
Erstmalige Situation...

Vielen Dank für eure Hilfe

Werner 10


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