Anzahl der Wahlvorschläge: Begriff der Dienststelle (Wahlen)

Doris, Thursday, 06.05.2010, 21:08 (vor 6012 Tagen) @ hajue

» Es wird für diese Schulform im Regierungsbezirk eine Schwerbehindertenvertretung gewählt.

Hallo "hajue",

die zwei von Bernhard gestellten wahlrechtlich besonders wichtigen [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=10715#p10716]Vorfragen 1 und 2[/link] sind noch offen. Aus welcher konkreten landesrechtichen Vorschrift ergibt sich, dass für die 140 Schulen im "Regierungsbezirk" lediglich eine einzige "örtliche" Schwerbehindertenvertretung gewählt werden kann bzw. muss, also die 140 "Schulen gemeinsam eine Dienststelle" bilden> Gibt es denn für diese 140 Schulen auch nur einen einzigen "örtlichen" Personalrat>

Wenn es dafür keine konkrete Rechtsnorm geben sollte, wäre eine derartige SchwbV-Wahl auf Bezirksebene mangels Rechtsgrundlage bzw. wegen Verkennung des gesetzlichen Dienststellenbegriffs unzulässig und anfechtbar! Der Arbeitgeber bzw. der Wahlvorstand können nicht einfach bestimmen, dass jeweils pro Regierungsbezirk nur eine örtliche SchwbV gewählt wird. Das steht unter Gesetzesvorbehalt.

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Viele Grüße
Doris


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