Wirtschaftsausschuss und GBR ohne SBV-Beteiligung (Sitzung)

Sander, Niedersachsen, Tuesday, 11.05.2010, 14:12 (vor 5107 Tagen)

Hallo,

mal wieder eine etwas komplizierte Frage.
Ein Call Center mit zwei Betriebsformen. Enterprises GmbH & CoKG und Support Services BV.
Die Support Services BV war schon immer Konzernbestandteil und Teil des GBR und GesamtSBV mit anderem Standort. Die beiden Standorte haben auch einige Projekte zusammen.
Da faktisch ein Gemeinschaftsbetrieb zwischen Enterprises und Support Services bestand, wurde jetzt ein gemeinsamer BR gewählt.
Es gibt aber bis Oktober noch 2 SBV's für die beiden Betriebsformen.
Jetzt wurde gemäß BetrVG § 50 (Fitting Randnummer 20) der Wirtschaftsausschuss beim GBR aufgehängt und entschieden, dass ich als Vertrauensfrau der Enterprises GmbH & CoKG nicht zu den Sitzungen geladen werde, da dieser Betriebsteil nicht zum Konzern und damit nicht zum GBR gehört.
Gleichwohl der Wirtschaftsausschuss sich natürlich auch mit der Enterprises GmbH & CoKG beschäftigt.

Frage: Habe ich tatsächlich keinen Anspruch auf Teilnahme an den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses - Auch nicht bei den Themen der Enterprises GmbH & Co>

Vielen Dank für Eure Hilfe
Sander


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