Wirtschaftsausschuss und GBR ohne SBV-Beteiligung (Sitzung)

hackenberger, Tuesday, 11.05.2010, 14:53 (vor 5107 Tagen) @ Sander

Hallo Sander,

es ist hier ganz einfach nur eine Frage zu klären: Ist der WA der WA des Unternehmens welchem die GSchwbV angehört> Also wurde er vom GBR des Unternehmens welchem die GSchwbV angehört gegründet mit den WA-Vertretern besetzt>

Man schaut einfach welcher BR hat in welches Gremium die Vertreter entsandt> Wurden die Mitglieder des GBR also aus dem Betrieb entsandt dem die SchwbV angehört> Dann würde dieser GBR auch zu dem Zuständigkeitsbereich dieser GSchwbV gehören. Folglich würde dann ein von diesem GBR gegründeter WA auch in den Zuständigkeitsbereich dieser GSchwbV gehören.

Wird die Vertretungsform/ die Vertretungsstrukturen eines BR/GBR geändert, können bis zur nächsten Regelwahl der SchwbV/ GSchwbV die Vertretungsstrukturen von einander vorübergehend abweichen. Denn diese veränderten Vertretungsstrukturen wirken für die Wahl der SchwbV/ GSchwbV erst ab nächstem Regelwahltermin.


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