Gilt eine Reha-Maßnahme als Krankheit? (Allgemeines)

Ulrich, München, Sunday, 16.05.2010, 14:46 (vor 6004 Tagen)

Guten Tag liebe Kolleginnen und Kollegen,

in unserem Unternehmen dokumentieren wir unsere Tätigkeiten selbständig über ein sog "Tagesberichtsmenü". Hier gibt es verschiedene Auswahlmöglichkeiten, so z.B. "Tätigkeit im eigenen Sachgebiet", "Schulung", "Besprechung",
"Urlaub", "Krankheit". War jetzt selbst 3 Wochen zur Reha, auf meine Anfrage wie denn diese Zeit in unserem EDV System zu verbuchen sei, wurde mir gesagt, dass die Reha-Massnahme als "Krankheit" einzugeben sei.
In unserem Unternehmen ist aber nun die Erreichung einer Zielerreichungsprämie u. a. vom Unterschreiten einer bestimmten Zahl von Krankheitstagen abhängig (per se schon eine Sauerei, ist aber eine andere Baustelle..), so dass eine Verbuchung in der vom Unternehmen gewünschten Form diese Prämie gefährden würde.
Eine Krankheit würde nach meiner Rechtsauffassung ja auch eine AU voraussetzen, im Falle meiner Reha musste aber auch vor Antritt eine "Reha-Fähigkeit" ärztlich bescheinigt werden.

Dazu die konkrete Frage: Gilt eine Reha-Massnahme als Krankheit>
Gibt es irgendwo im SGB eine Differenzierung dieser Begriffe oder lässt es sich ableiten>

Vielen Dank schon mal im Voraus für die Klärung dieser Frage

liebe Grüße
Ulrich


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