Bewerbungsunterlagen (Einstellung)

Wolke, Tuesday, 18.05.2010, 08:19 (vor 5112 Tagen)

Guten Morgen erst mal ein Lob an das Forum ohne euch wüssten wir oft nicht weiter deshalb Danke und macht so weiter

Nun meine Frage zur Bewerbungsunterlagen einsicht
Nach <§ 95bII SGB IX habe ich das Recht zur Einsicht in die Entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen und an allen Vorstellungs gesprächen auch mit nicht behinderten Bewerbern teilzunehmen.
Mein Arbeitgeber sagt mir aber das ich erst die Unterlagen einsehen kann wenn ein Schwerbehinderten dabei ist.
Aber wie kann ich dan sicher sein das kein Schwerbehinderter dabei ist wenn ich die Unterlagen nicht sehe.:-(


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