Befangenheit (Allgemeines)
Hallo,
habe nach Stichworten gesucht, aber nichts ähnliches zu meinem Fall gefunden.
Der schwb MA hat aus für ihn vorliegenden Gründen und aus seiner Position heraus für notwendig erachtend, seinen Vorgesetzten angezeigt.
Da ich mich damals schon befangen fühlte, habe ich die Angelegenheit meinem Stelli übertragen. Nun ist kein Stelli mehr vorhanden, da er im März in Pension ging. Da im Herbst Wahlen sind, wollten wir nicht nachbesetzen und bis zur Wahl warten.
Nun ist das Verfahren gegen den Vorgesetzten wohl eingestellt worden und der AG will ein Disziplinarverfahren gegen den schwb einleiten, sowie eine Zivilklage und sich das Geld für die entstandenen Kosten von ihm wiederholen.
Ich habe dem schwb MA geraten, einen Anwalt aufzusuchen.
Da ich, außer SBV auch eine direkte Kollegin von dem MA bin, fühle ich mich befangen. Am Di soll mir die Maßnahme gegen diesen MA zur Abzeichnung vorgelegt werden.
Ich bin sehr unsicher, wie ich mich nun verhalten soll.
Was muss/soll/kann ich tun>
Ich danke Euch jetzt schon für die wieder hoffentlich hilfreichen Antworten.
LG sedov