Befangenheit (Allgemeines)
Hallo "sedov",
fangen wir einmal ganz vorne an.
Also, sofern man selbst als "Mandatsträger(SchwbV/BR/PR)" beteiligt/ betroffen ist, ist man per Gesetz verhindert. Man muss hier dann also die Stellvertreter/Ersatzmitglieder heranziehen.
Zu den Aufgaben/ Pflichten der SchwbV gehört auch, rechtzeitig vor Auslaufen des Mandates/ der Mandate auf Neuwahlen/ Nachwahlen hinzuwirken. Dieses trifft auch hier zu. Denn es gab wohl nur 1 gewählten Stelli. Dieser schied, wohl nicht unverhofft sondern absehbar aus dem Betrieb aus. Damit war absehbar, dass kein Stelli mehr gewählt ist. Es war wohl auch bekannt und absehbar, dass auf Grund dieses Sachverhaltes eine Zeit eintritt, in welchem keine SchwbV das Mandat, z.B. wegen Urlaub oder AU oder auch zeitgleichen Terminen und hier wegen Befangenheit, wahrnehmen kann. Gerade hier war ja der Stelli wegen Befangenheit der VPSchwb im Thema im Mandat aktiv. Dieser Sachverhalt/ Grund war ja auch wohl noch nicht abschließend behandelt gewesen, so kann man es zu mindest aus dem Beitrag als Außenstehender herauslesen.
Damit hättest Du als VPSchwb rechtzeitig auf Nachwahl eines Stelli hinwirken sollen, hinwirken müssen.
Nun bleibt also nichts anderes übrig als schnellstens noch Nachwahlen eines Stelli zu veranlassen. Du siehst/ erkennst ja nun, dass es auch für kurze Mandatszeiten dringend notwendig ist.
Beim konkreten Fall gibt es sofern Du befangen bist, keine Vertretung in diesem konkreten Fall durch die SchwbV. Befangen/ betroffen wärst Du wenn Du Beteiligter wärst. Dieses wäre der Fall, wenn Du z.B. hier als Koll. gehört, also als Zeuge eingebunden wärst/ würdest.
Es wäre damit nur möglich, dass sich der BR sehr intensiv hier ggf. auch im Rahmen einer neutralen Unterstützung durch die SchwbV hier dieses Themas annimmt. Es gehört ja auch zu den Pflichten des BR gem. § 80 Abs. 1 BetrVG darauf zu achten, dass alle Gesetze beachtet werden.
Sollte es hier in diesem Falle letztlich zu einer Kündigung kommen, kann und solltest Du als VPSchwb, sofern dann immer noch kein Stelli nach gewählt worden sein, eine Stellungnahme als SchwbV abgeben, in dieser aber auf das Thema "Befangenheit" eingehen/ hinweisen. Dann kann das Integrationsamt dieses entsprechend bewerten.
Sorry, wenn ich sehr direkt und ggf. auch etwas kritisch antworte. Doch ich bin ein Mensch der klaren Worte und hier hintenrum reden bringt ja nicht wirklich etwas ;-(