barrierefreien Arbeitsplätzen (AGG)

Burkhard Kölzsch, Mecklenburg Vorpommern, Tuesday, 25.05.2010, 12:55 (vor 5097 Tagen)

Ich habe eine kurze Frage zu barrierefreien Arbeitsplätzen.
Ist irgendwo festgelegt, dass der Weg zum Arbeitsplatz in einer Behörde so gestaltet sein muss, dass er auch von einem Behinderten erreichbar ist.

Man will in einer Behörde Türen einbauen, die von einen Rollstuhlfahrer, der noch nicht existiert, nur mit Hilfe von Dritten geöffnet werden kann.
Der automatische Öffner soll aus Kostengründen eingespart werden. Vorerst hätte ich nichts dagegen, aber habe darauf hingewiesen, dass bei Einstellung eines Behinderten, der die Tür nicht alleine aufbekommt (Rollstuhlfahrer), diese nachrüstbar sein muss. Es wäre aber schön, wenn es eine DinVorschrift geben würde, wo dieser automatische Öffner in Behörden zwingend erforderlich ist. Ein Nachteil bei der Einstellung, oder ein Umsetzen wegen der Tür darf es nicht geben.
Ich würde mich über eine Info freuen wenn es solch eine Vorschrift/Gesetz/... gibt.

Gruß Burkhard Kölzsch


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