barrierefreien Arbeitsplätzen (AGG)

hackenberger, Tuesday, 25.05.2010, 13:17 (vor 5097 Tagen) @ Burkhard Kölzsch

Hallo Burkhard Kölzsch,

grundsätzlich gilt, dass öffentl. Ämter / Behörden barrierefrei sein sollten/ müssen. Soweit der Grundsatz. Die Realität dürfte leider anders aussehen.

In diesem Fall, wäre es also sinnhaft zu mindest alles so zu gestallten, dass man im Bedarfsfalle schnell und möglichst nicht zu teuer umrüsten/ nachrüsten kann.

Hier aber auch einmal ein Beitrag zum Thema [link=http://www.behindertenbeauftragter.de/cln_108/nn_1039898/DE/Barrierefreiheit/Bauen/Bauen__node.html>__nnn=true]"Barrierefreiheit bei Ämtern/ Behörden"[/link]

Auszug: Öffentlich zugängliche Gebäude
Nach § 8 BGG sind Neubauten oder große Um- und Erweiterungsbauten (Kosten mindestens 1 Million Euro) des Bundes und seiner Anstalten, Körperschaften etc. barrierefrei auszuführen. Dies gilt nicht nur für die Teile, die für den Publikumsverkehr bestimmt sind.


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