Wahlen: förmlich oder vereinfacht? (Wahlen)
Hallo zusammen,
ich lese täglich in diesem Forum und kann für meine Tätigkeit als SBV hieraus auch sehr viel mitnehmen.
Anlässlich der Wahlen im Herbst habe ich auch die Eintragungen in diesem Forum, die angegebenen Links sowie weitere Lektüren genutzt und habe das Gefühl, desto mehr man liest desto unverständlicher wird das alles.
Es fängt daher schon mit der Frage an, förmliches oder einfaches Wahlverfahren. Wir sind ein Unternehmen - dem öffentlichen Dienst angeschlossen - mit insgesamt 7 Verwaltungsstellen. Die SBM (20 insgesamt) sind alle hier bei uns in der Dienststelle beschäftigt.
Versteh ich das richtig, dass wir das einfache Wahlverfahren durchführen können, da die Verwaltungsstellen als unselbständige Teile gewertet werden und somit der Dienststelle angehören> Bisher wurde immer das einfache Wahlverfahren durchgeführt.
Sofern für uns das einfache Wahlverfahren zutrifft, wie sieht das mit den Wahlvorschlägen aus. Muss im einfachen Wahlverfahren, jeder Wahlvorschlag von einem Zwanzigstel der Wahlbereichtigten, mindestens jedoch von drei Wahlberichtigten unterzeichnet sein>
Dann noch eine Frage, ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass Teilzeitbeschäftige wählen können/dürfen, aber Heimarbeiter/in nicht. Ist das Richtig> Wenn das so ist, wird der/die Heimarbeiter/in dann auch nicht geladen>
Nun aber - so hoffe ich - erst einmal meine letzte Frage, dürfen sich Abteilungsleiter/innen für die Wahl aufstellen lassen>
Für Euere Mühe bedanke ich mich ganze herzlich im Voraus.
Viele liebe Grüße
Koda2