Abordnung und Wahlberechtigung (Wahlen)
Ich hab ein kleines Problem mit Formalien:
Mein bisheriger erster Stellvertreter ist Beamter des Landkreises. Arbeitet im RPA (Rechnungsprüfungsamt). Hier im Kreishaus Lüchow.
Nach der letzten Wahl haben sich die RPAs dieser Region unter dem Dach des (Nachbar-)Landkreises Lüneburg zusammengeschlossen. Sämtliche Prüfer wurden also an den Landkreis Lüneburg abgeordnet (auf 3 Jahre befristet, inzwischen hat gerade die 2. 3-Jahres-Abordnung begonnen). Dienstherr ist aber nach wie vor der LK Lüchow-Dannenberg, zahlt auch die Besoldung etc.
Der LK Lüneburg hat nun eine Außenstelle Lüchow, ganz offiziell. D.h. sämtliche Prüfer sitzen und arbeiten nach wie vor bei uns im Kreishaus.
Aber nun kommt's: Nach den personalvertretungsrechtlichen Vorschriften (die für die SBV-Wahl maßgeblich sind ...) fliegen Abgeordnete nach 3 Monaten Abordnung aus der bisherigen Dienststelle raus und sind in der "neuen" Dienststelle wahlberechtigt. Also in Lüneburg, mit Kollegen, die er praktisch gar nicht kennt. Denn er sitzt und arbeitet ja weiterhin im Kreishaus Lüchow. 1 x monatlich Erfahrungsaustausch, das war's.
Gibt es irgendwo eine Autorität, die sagen kann: Ja, der soll mal weiter in Lüchow wählen> Die Zusammenarbeit klappt nämlich prima!
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Jesus lebt!
(Vitamin B ist unheimlich wichtig heutzutage!)