Abordnung und Wahlberechtigung (Wahlen)
Hallo Matthias,
also das aktive und passive Wahlrecht ist an den Betrieb, die Dienststelle gebunden. Man kann hier auch nicht wählen wo man es ggf. lieber hätte. Der einfachste Anhaltspunkt für uns SchwbV ist hier immer die Zugehörigkeit bei den BR/PR-Wahlen, also prüfen steht man auf diesen Wählerlisten, da diese ja immer vor unsern stattfinden.
Aber man kann sich gegen Versetzungen und Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung welche zum Verlust des Mandates führen aussprechen. Dazu muss zum einen der Betroffene widersprechen und dann auch PR/BR. Im BPersVG ist dieses im § 47 Abs, 2 geregelt. In den entsprechenden Landespersonalvertretungsgesetzen bitte den genauen §§ nachschlagen. Im BetrVG im § 103 Abs. 3. Wichtig aber, der Widerspruch muss aber vor der Behandelung deses Vorganges im Rahmen der Mitbestimmung zu diesem Vorgang durch den BR/PR erfolgen. Diese müssen also die Entscheidung/ den Widerspruch des Mandatsträger kennen, da nur so sie diesen beachten können.
PS: Immer es ist noch so, dass sich Beiträge mit Anrede und Schlussfloskel schöner lesen. 
Kontextlink:
Schutzrechte für Personalräte
BR, Schutz vor einer Versetzung