Beteiligung der SBV bei Mitarbeiterfördergesprächen (Allgemeines)

Wulle, Oberbayern, Monday, 07.06.2010, 10:29 (vor 5982 Tagen)

Bei uns im Betrieb (KLinikum) gibt es für jeden Mitarbeiter ein Mitarbeiterfördergespräch unter anderem zum Zweck der "Bestandsaufnahme bisheriger Arbeitsziele und Ergebnisse" und "Aktivierung persönlicher Fähigkeiten und Stärken". ImLeitfaden dazu steht: " Auf Basis einer Reflexion von Arbietsverhalten und Arbietsergebnis können Erwartungen, Vorstellungen und Perspektiven einschließlich konkreter Maßnahmen zur Umsetzung hinsichtlich der beruflichen Weiterentwicklung der MA ausgelotet und besprochen werden. Dies können sein: Fort- und Weiterbildung, Übertragung anderer Tätigkeiten und Führungsaufgaben evtl. befristete Umsetzung etc."

Leider werde ich über die geplanten Gespräche nicht informiert. Letzte Woche hat mich eine SB Mitarbeiterin gebeten mit zu dem Gespräch zu kommen, da sie schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht hat, sehr schwer hört und auch noch dazu Ausländerin ist und sich nicht ganz so gut ausdrücken kann. Das Gespräch hat dann nicht stattgefunden mit der Begründung es gehe mich nichts an und er wolle erstschriftlich von mir haben dass ich dabei sein darf.

Ich denke da es ja um die berufliche Zukunft der MA geht und wie man sie fördern kann muss die SBV informiert werden und auch auf Wunsch des SB Mitarbeiters dabei sein dürfen.Den § 95 SGB IX hab ich der Leitung schon vorgelegt aber der reicht ihm nicht aus:-(

Vielleicht hat ja jemand ähnliche Probleme oder weiß wo ich entsprechenden Kommentar herbekomme


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