Leistung des AG (Rechtsgrundlage)?? (Hilfsmittel)

hackenberger, Monday, 07.06.2010, 12:08 (vor 5075 Tagen) @ jorgo

Hallo "jorgo",

grundsätzlich ist hier der AG in der Pflicht. Es ist auch kein "gutwill" des AG. Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis. Diese ergeben sich sowohl für AN wie auch für AG.

Die DRV tritt nur ein, wenn zum einen die entsprechende Anzahl an Pflichtversicherungsmonaten gegeben sind und wenn ansonsten der Rentenfall eintreten würde.

PS: Bitte auch bedenken, die SchwbV ist nur für schwerbehinderte/ gleichgestellte Beschäftigte zuständig bzw. bei Nichtbehinderten bei der Antragstellung auf Anerkennung einer Schwerbehinderung.

Also, sofern der Beschäftigte, kein laufendes Antragsverfahren beim Versorgungsamt zur Anerkennung einer Schwerbehinderung hat, ist die SchwbV hier NICHT zuständig.


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