Leistung des AG (Rechtsgrundlage)?? (Hilfsmittel)

hackenberger, Monday, 07.06.2010, 13:58 (vor 5075 Tagen) @ jorgo

Hallo Georg,

» Oh danke für die rasche Antwort,
» der Verweis auf §618 BGB (juraForum) hat mir schon sehr viel geholfen.
» kan "gestärkt" in die ASA-sitzung
schön wenn WIR hier helfen konnten.

» OK formell ist die SBV noch nicht zuständig bin erst den Hilfsmittelweg
» gegangen wegen schnellerer Beschaffung und dann den GdB
Doch, es ist der falsche Weg von Dir. Denn Du hättest zu erste einmal durch die Antragstellung auf Anereknnung einer Schwerbehinderung die Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung für diesen Beschäftigten und seine Belange schaffen sollen.

Dieses auch immer unter dem Aspekt, dass der AG sonst zu recht anmahnen könnte, dass hier die Arbeitspflicht durch dich verletzt wird. Denn alle Tätigkeiten welche nicht durch das SGB IX § 95 gedeckt sind, erzeugen sofern Du nicht vollfreigestellt bist, Fehlzeiten in Deiner Arbeitspflcht. Dieses könnte der AG angehen.


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