Betriebsarzt ist umgezogen (Allgemeines)
Hallo Joachim,
die Rechtsgrundlage zur Bestellung des Betriebsarztes (ist Mitbestimmungspflichtig durch den BR § 87) ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
(Arbeitssicherheitsgesetz - ArbSichG / ASiG)
Der AG kann hier aber auch externe Dienste in Anspruch nehmen. Selbstverständlich muss der Betriebsarzt für alle AN erreichbar sein.
Nun wäre halt ggf. abzuwägen, was ist sinnvoller auch für die Koll. ein Betriebsarzt im Hause oder ein externer> Wenn es also keine aktuellen Probleme für die Koll. betreffend der Erreichbarkeit gibt, also es sich "nur" um einen Grundsatz z.Zt. handelt, sollte man abwägen, welches im Augenblick eine sinnhafte Forderung ist.
Gibt es aber Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer ist es die Sache des AG hier die Erreichbarkeit des Betriebsarztes auch für diese Sicherzustellen. Das Ganze wäre eigentlich auch ein Thema für dien Arbeitsschutzsitzung auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit einbinden.
Man könnte auch überlegen die BG einzubinden.
[link=http://www.ergo-online.de/site.aspx>url=html/organisation_arbeitsschutz/beratung_betreuung/arbeitsmedizinische_betreuung.htm]Kontextlink[/link]