MA hat dem AG Schwerbehinderteneigenschaft nicht angezeigt (Wahlen)
Hallo Zicko,
wer Gleichgestellt ist oder Schwerbehindert ist, ab 50 Grad kann an der Wahl teilnehmen, oder selber als Schwerbehindertenvertreter gewählt werden.
Klar kannst du den Mitarbeiter beraten, es muss auch kein Schwer behinderter
Mitarbeiter sein. Selbstverständlich während der Arbeitszeit.
Lass dir die Liste aller Schwerbehinderten- und Gleichgestellte vom Personalbüro geben.
Grüße
bernd