Bewerbung ohne Angabe einer Behinderung (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 14.07.2010, 22:38 (vor 5945 Tagen) @ Jan

Hallo Jan,

der Personaler hätte einfach das Gespräch kurz unterbrechen sollen und dich verständigen und hinzuziehen fertig.

Ich kenne keine Rechtsgrundlage, dass das Gespräch zwingend wiederholt werden muss. Du hast nun aber das Recht zu Teilnahme an allen noch ausstehenden Bewerbungsgesprächen betreffend dieser Stelle, da es ja einen schwerbehinderten Bewerber gibt.

» Ich selber finde es auch nicht gut, wenn man seinen Ausweis erst dann zügt, wenn man seine Felle wegschimmen sieht. Kann aber nicht sagen wie es rechtlisch steht.
Diese Aussage empfinde ich von einer SchwbV als "sehr ungeschickt". Es war/ist rechtlich vollkommen ok, was er tat. Du/wir kennen auch nicht wirklich die ganzen Gründe hierfür. Vielleicht hat er sich schon öfters beworben und ist nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden und führt dieses auf die frühzeitige Offenbarung zurück.

So etwas, also nicht einladen wegen einer Behinderung, darf zwar nicht sein, kommt aber öfters vor.

Kontextlink:
Offenbarung einer Schwerbehinderung


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