geringere Qualifikation von Bewerbern mit GdB? (Einstellung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 03.08.2010, 12:27 (vor 5034 Tagen) @ Tane

Hallo Tane,

» Meine Frage: müssen die Bewerber mit GdB eingeladen werden> (arbeiten im
» öffentlichen Dienst, bzw. angeglichen)
Wenn ihr den Status "Öff Dienst" habt, dann zieht der § 82 SGB IX Satz 2+3

Außerdem kannst du (je nach Sachlage) den Chef mit dem Text vom § 81 Abs. 1 SGB IX überzeugen:

....Erfüllt der Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht nicht und ist die Schwerbehindertenvertretung .... mit der beabsichtigten Entscheidung des Arbeitgebers nicht einverstanden, ist diese unter Darlegung der Gründe mit ihnen zu erörtern.
Dabei wird der betroffene schwerbehinderte Mensch angehört. Alle Beteiligten sind vom Arbeitgeber über die getroffene Entscheidung unter Darlegung der Gründe unverzüglich zu unterrichten. Bei Bewerbungen schwerbehinderter Menschen ist die Schwerbehindertenvertretung nicht zu beteiligen, wenn der schwerbehinderte Mensch die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausdrücklich ablehnt.

Du kannst dich ggf. auch als "Beschützer" ausgeben. Du beschützt ihn (den AG) u.U. vor einer Klage der Bewerber wegen Benachteiligung nach AGG.

Unter A-Z (Stichwort Einstellung) findest du weitere interessante Infos zum Thema.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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