Barrierefreies Planen und Bauen - Fachübergreifende Beratung (Gleichstellung)

Dieter2, Augsburg, Monday, 09.08.2010, 17:02 (vor 5034 Tagen) @ Wolfgang E.

Hallo Hotte und Wolfgang,

kann die Architektenkammer auch Beratung in der Anwendung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) anbieten> Mir geht es nicht um die Ausgestaltung bei Umbauarbeiten. Der Arbeitgeber (eine Bundesbehörde) will an einem bisher nicht barrierefreien Standort weitere Räume anmieten. Diese neuen Räume werden ebenfalls nicht barrierefrei sein und können nach m.E. auch nicht barrierefrei umgebaut werden.

Nun brauche ich als Nicht Jurist gute Argumente, dass auch bei einer Zumietung von Büroflächen die Barrierefreiheit nach dem (BGG) anzuwenden ist.

Das BGG schreibt im § 8 "Zivile Neubauten sowie große zivile Um- oder Erweiterungsbauten des Bundes ... sollen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Von diesen Anforderungen kann abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt werden. Die landesrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Bauordnungen, bleiben unberührt."

Zusammenfassend sieht es so aus, dass die Mietfläche um ca 10 % erhöht wird, Umbauten finden nicht statt. Die bisherigen und dazu gemieteten Büroflächen sind weiterhin nicht barrierefrei.

Mal sehen ob der Postbote schon da war und mir den bestellten Kommentar geliefert hat.

Vielen Dank für die bisher erhaltenen Tipps!!!

Schöne Grüße

Dieter


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