Barrierefreies Planen und Bauen - Fachübergreifende Beratung (Gleichstellung)
Hallo Dieter,
du schreibst:
» Das BGG schreibt im § 8 "Zivile Neubauten sowie große zivile Um- oder
» Erweiterungsbauten des Bundes ... sollen entsprechend den allgemein
» anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Von diesen
» Anforderungen kann abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in
» gleichem Maße die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt werden.
» Die landesrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Bauordnungen, bleiben
» unberührt."
Dein Problem ist doch aber ein Mietvorhaben. Ist also weder Neubau, noch Umbau.
LG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."