Bezahlung der Arbeitszeit (Seminare / Fortbildung)
Guten Morgen
ich habe im Personalbüro nachgefragt , auf welche Vereinbarungen sie sich stützen und mir nur 7 Stunden statt der tatsächlichen Arbeitszeit bezahlen
Eine Betriebsvereinbarung gibt es nicht . Meine Personalleitung schreibt mir nun , dass sie sich auf den § 37 Absatz 6 BetrVG stützen .
Ich lese da aber nicht heraus , dass meine Zeit des Seminarbesuches mit nur 7 Stunden zu bezahlen sind .
Gruß Zick