Bezahlung der Arbeitszeit (Seminare / Fortbildung)

zick, Baden Württemberg, Friday, 13.08.2010, 07:17 (vor 5012 Tagen) @ hackenberger

Guten Morgen

ich habe im Personalbüro nachgefragt , auf welche Vereinbarungen sie sich stützen und mir nur 7 Stunden statt der tatsächlichen Arbeitszeit bezahlen
Eine Betriebsvereinbarung gibt es nicht . Meine Personalleitung schreibt mir nun , dass sie sich auf den § 37 Absatz 6 BetrVG stützen .
Ich lese da aber nicht heraus , dass meine Zeit des Seminarbesuches mit nur 7 Stunden zu bezahlen sind .:-(
Gruß Zick


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