Re: während Amtszeit weniger als 5 schwerbehinderte Menschen (Wahlen)
Hallo Claus,
nachzulesen z.B. in der kommentierung von Knittel bzw. Cramer:
Vor Ablauf der Amtszeit erlischt das Amt, wenn die Vertrauensperson es niederlegt, aus dem Beschäftigtenverhältnis ausscheidet oder infolge einer strafgerichtlichen Verurteilung nach § 45 StGB die Wählbarkeit verliert (Abs. 7 Satz 3). Das Amt erlischt nicht etwa dadurch, dass die Zahl der schwerbehinderten Menschen bzw. Gleichgestellten unter die in Abs. 1 genannte Mindestzahl von fünf absinkt. Bleibt es aber am Ende der Amtszeit bei der niedrigen Zahl, wird dann keine neue Schwerbehindertenvertretung gewählt (Cramer Rdnr. 16 zu § 24).
Besorge dir mindestens einen oder zwei Kommentierungen - da wirst du immer fündig.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter