Re: während Amtszeit weniger als 5 schwerbehinderte Menschen (Wahlen)
Hallo Stephanie,
du vermutest völlig richtig, dass die Amtszeit bis zum Ende der Wahlperiode weiter läuft.
Geregelt ist dies durch §94 (7) SGB IX.
(Nachzulesen in den diversen Kommentierungen zum SGB)
Gruß
Hans-Peter Semmler