Stellvertreter (Wahlen)

Conny, Tuesday, 17.08.2010, 20:06 (vor 5909 Tagen)

Hallo und guten Abend,
ist bei Wahlen die Anzahl der Stellvertreter absolut vorgegeben oder kann z.B. bei absehbarem Ausscheiden eines Stellvertreters schon ein zusätzlicher Stelli mitgewählt werden> ( absehbarer Renteneintritt)
Ansonsten wäre ja eine Nachwahl eines Stellis unter Umständen vorprogrammiert>
Gruß Conny Unter A-Z habe ich dazu nichts gefunden :-(

Stellvertreter

hackenberger, Tuesday, 17.08.2010, 20:18 (vor 5909 Tagen) @ Conny

Hallo Conny,

» Unter A-Z habe ich dazu nichts gefunden
Da kann ich leider nur sagen, leider nicht richtig geschaut.

Denn unter A-Z findet man unter "- Wahlordnung zur Durchführung der Wahl".

Dort findet man dann, für das formelle Wahlverfahren unter § 2 Aufgaben des Wahlvorstandes
(4) Der Wahlvorstand beschließt nach Erörterung mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebs- oder Personalrat und dem Arbeitgeber, wie viele stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung in dem Betrieb oder der Dienststelle zu wählen sind.

oder

für das vereinfachte Wahlverfahren unter § 20 Durchführung der Wahl (2) Die Wahlversammlung beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit, wie viele stellvertretende Mitglieder zu wählen sind.


Alles das findet man aber auch in der amtlichen Wahlbroschüre
Diese sollte bei jeder SchwbV oder jedem Wahlvorstand vorhanden sein.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen ;-)

PS: Ich rate ja immer zu mindesten 2 Stellvertretern
ebenso wie es die Wahlbroschüre auf Seite 23 empfiehlt.

Stellvertreter

Conny, Tuesday, 17.08.2010, 20:58 (vor 5909 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

du konntest wie fast immer und zwar schnell helfen. In meinem Fall sind jetzt 2 Stellvertreter im Wahlausschreiben festgelegt worden und es könnte passieren, dass ein Stelli (falls er/sie gewählt wird) nach einem guten halben Jahr ausscheiden würde. Beim dann folgenden Nachrücken wäre also nur noch ein Stelli für knapp 3,5 Jahre gewählt, was ich für problematisch halte.
Deshalb die Frage,ob die Anzahl der Stellis auf drei oder 4 ausgeweitet werden kann/konnte> Zudem gibt es noch die Problematik, dass evtl. als Stellvertreter gewählte Stellis möglicherweise nur diese Position auch ausüben wollen. Das wäre dann ganz schlecht.
Gruß Conny

Stellvertreter

hackenberger, Tuesday, 17.08.2010, 21:14 (vor 5909 Tagen) @ Conny

Hallo Conny,

demnach, weil Du vom Wahlausschreiben sprichst, musst Du wohl im formellen Wahlverfahren wählen.

Dann hättest das der Wahlvorstand vor dem Aushang des Wahlausschreiben, bei formellem Wahlverfahren, bedenken müssen.

Im vereinfachten Wahlverfahren, lädt ja die SchwbV "nur" zur Wahlversammlung ein und dies beschließt das weitere. Das konntest Du ja in meiner ersten Antwort lesen.

Dann bleibt letztlich nur nach dem Ausscheiden des letzten Stelli die Nachwahl neuer Stellis

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