Hallo Conny,
» Unter A-Z habe ich dazu nichts gefunden
Da kann ich leider nur sagen, leider nicht richtig geschaut.
Denn unter A-Z findet man unter "- Wahlordnung zur Durchführung der Wahl".
Dort findet man dann, für das formelle Wahlverfahren unter § 2 Aufgaben des Wahlvorstandes
(4) Der Wahlvorstand beschließt nach Erörterung mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebs- oder Personalrat und dem Arbeitgeber, wie viele stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung in dem Betrieb oder der Dienststelle zu wählen sind.
oder
für das vereinfachte Wahlverfahren unter § 20 Durchführung der Wahl (2) Die Wahlversammlung beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit, wie viele stellvertretende Mitglieder zu wählen sind.
Alles das findet man aber auch in der amtlichen Wahlbroschüre
Diese sollte bei jeder SchwbV oder jedem Wahlvorstand vorhanden sein.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen 
PS: Ich rate ja immer zu mindesten 2 Stellvertretern
ebenso wie es die Wahlbroschüre auf Seite 23 empfiehlt.