Teilnahme an Beurteilungsgesprächen (Allgemeines)
Hallo!
Nachdem ich immer nur mitgelesen habe, habe ich auch eine Frage über die ich in der Suchfunktion nichts gefunden habe.
In meiner Firma stehen demnächst Beurteilungsgespräche an.
Auf Wunsch der Abeitnehmer kann ein Mitglieg BR oder Schwbv teilnehmen.
Aber wann kann ich als Schwbv teilnehmen> Bei gleichgestellten Mitarbeitern und denen mit einem GdB ab 50>
Bei uns gibt es auch einige mit weniger als 50% und nicht gleichgestellt. Darf ich da auch mit - auf Wunsch des Arbeitnehmers>
Da ich erst nächste Woche mein erstes Schwb-Seminar habe, bin ich zur Zeit echt ratlos.
LG
synapse