Kandidat als Wahlvorstand? (Wahlen)

Wolfgang E., Wednesday, 01.09.2010, 12:05 (vor 5894 Tagen) @ neuhier

» Letztens sagte mir eine Schwerbehindertenvertrauensperson dass sich MA,
» die sich zur Wahl aufstellen lassen, nicht im Wahlvorstand sein dürfen.

Hallo,

Bernhard ist zuzustimmen. Für die gegenteilige Behauptung, dass Kandidaten nicht dem WV angehören könnten, gibt es keine Rechtsgrundlage. Nach [link=http://beck-online.beck.de/default.aspx>vpath=bibdata/komm/NeumannPMPSGBIXKO_11/SchwbVWO/cont/NeumannPMPSGBIXKO.SchwbVWO.p1.htm]§ 1[/link] Abs. 1 SchwbVWO ist lediglich gesetzliche Voraussetzung für das Amt des Wahlvorstands, dass eine Beschäftigung in der Dienststelle sowie Volljährigkeit besteht.

Zu beachten ist hierbei nach der Rechtsprechung, dass "Wahlvorstandsmitglieder, die selbst Wahlbewerber sind, besondere Loyalitätspflichten gegenüber ihren Mitbewerbern" haben.
Hess. LAG, Beschluss vom 16.03.1987, 12 TaBVGa 29/87 = NZA 1987, 572

Auch Mitglieder des Wahlvorstandes können vorschlagen und vorgeschlagen werden
(VG Hannover vom 25.01.1991, PersV 1991 S. 364)

"Wenn ein gewählter oder bestellter Wahlvorstand seine Pflichten nicht, insbes. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, so wird er nach § 18 Abs. 1 BetrVG bzw. § 23 Abs. 1 BPersVG durch das Arbeitsgericht oder den Leiter der Dienststelle auf Antrag ersetzt..."
Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, [link=http://beck-online.beck.de/default.aspx>vpath=bibdata/komm/NeumannPMPSGBIXKO_11/SchwbVWO/cont/NeumannPMPSGBIXKO.SchwbVWO.p1.htm]Randnummer 7[/link] zu § 1 SchwbVWO

» Dem fügte sie noch hinzu, dass es im Kommentar stehen würde und diesen könne sich jeder aus dem Internet heraussuchen.

Mich würde die genaue Quellenangabe/Fundstelle für diesen sog. "Kommentar" interessieren.

Gruß,
Wolfgang


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