Kandidat als Wahlvorstand? (Wahlen)
Hallo,
also auch Dir erst einmal im Namen ALLER hier Danke für die Anerkennung. Das spornt ja an, nicht nur so weiter zu machen, sondern zu versuchen noch besser zu werden 
» Letztens sagte mir eine Schwerbehindertenvertrauensperson dass sich MA die
» sich zur Wahl aufstellen lassen nicht im Wahlvorstand sein dürfen.
Dieses stimmt so NICHT! Dann wären in vielen Fällen amtierende VPSchwb ja nicht mehr wählbar, da diese sehr oft Mitglieder des WV sind, dieses einfach wegen des fachlichen Wissens über die Arbeit des WV.
» fügte sie noch hinzu, dass es im Kommentar stehen würde und diesen könne
» sich jeder aus dem Internet heraussuchen
An diesem wäre ich interessiert 
Die Mitgliedschaft im Wahlvorstand hindert die Wählbarkeit NICHT!
Siehe weiters zur Wahl hier!
PS: das Ganze findet man selbstverständlich auch im § 94 SGB IX, dort also einmal nachlesen die Themen aktives und pasives Wahlrecht.