Gehaltskürzung (Allgemeines)
Hallo,
grundsätzlich ja, aber nur unter Beachtung von § 2 KSchG
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html[/link]
sowie der §§ 83, 84 SGB IX.
und evtl. geltender tariflicher Bestimmungen zur Kündbarkeit.
Bei einer Änderungskündigung besteht natürliche volle Mitbestimmung des BR gem. § 102 BetrVG:
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__102.html [/link]
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&Tschüß
Wolfgang