Gehaltskürzung (Allgemeines)

Peter, im Süden, Sunday, 12.09.2010, 10:46 (vor 5885 Tagen) @ albarracin

Hallo,

» grundsätzlich ja, aber nur unter Beachtung von § 2 KSchG
» [link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html[/link] sowie volle Mitbestimmung des BR gem. § 102 BetrVG: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__102.html

da die Links scheinbar nicht funktionieren, hab ich hier und hier jeweils einen anderen parat ...;-)

@ Locke: aus Deinem Profil geht leider nicht hervor, welches Recht Anwendung findet, da Dein Profil unvollständig ist.

Ansonsten würde mich interessieren, was in den 2 Jahren seit dem Unfall unternommen wurde, um den bisherigen Arbeitsplatz zu sichern>

Gruß Peter


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