Arbeitsmittel (Allgemeines)

David ⌂, NRW, Monday, 02.05.2005, 22:31 (vor 6945 Tagen) @ Juma

Hallo Juma,


zur Klärung des Sachverhaltes Deiner Frage:
handelt es sich um den Leistungsträger Fürsorgestelle>>
- oder einen anderen Leistungsträger >>

In Sachen Fürsorgestelle ist die Förderung durch Mittel der Ausgleichsabgabe mit einer Bindungsfrist versehen. Das soll bezwecken dass unter anderem die Förderung nicht missbraucht wird und eine Arbeitsplatzsicherung für die/den
betroffene/n Kollegin gewährleistet wird.
Dies ist besonders bei einer umfangreichen Arbeitsplatzgestaltung interessant.

Nach meinen Erfahrungen beläuft sich eine Bindungsfrist auf bis zu 7 Jahre.
Dies wird aber im Bescheid des Leistungsträgers (FüSt) dem Arbeitgeber, wie auch der Schwerbehindertenvertretung mitgeteilt.;-)


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