Arbeitsmittel (Allgemeines)

Juma @, Tuesday, 03.05.2005, 14:20 (vor 6945 Tagen) @ David

» Hallo Juma,
»
»
» zur Klärung des Sachverhaltes Deiner Frage:
» handelt es sich um den Leistungsträger Fürsorgestelle>>
» - oder einen anderen Leistungsträger >>
»
» In Sachen Fürsorgestelle ist die Förderung durch Mittel der
» Ausgleichsabgabe mit einer Bindungsfrist versehen. Das soll bezwecken dass
» unter anderem die Förderung nicht missbraucht wird und eine
» Arbeitsplatzsicherung für die/den
» betroffene/n Kollegin gewährleistet wird.
» Dies ist besonders bei einer umfangreichen Arbeitsplatzgestaltung
» interessant.
»
» Nach meinen Erfahrungen beläuft sich eine Bindungsfrist auf bis zu 7
» Jahre.
» Dies wird aber im Bescheid des Leistungsträgers (FüSt) dem Arbeitgeber,
» wie auch der Schwerbehindertenvertretung mitgeteilt.;-)

Vielen Dank an ALLE für die wie immer sehr schnelle Antworten. Natürlich meinte ich die Fürsorgestelle. Zu meiner Frage: ich meinte nicht die Bindungsfristen, sondern als Beispiel: ein schwerbehinderter hat vor 10 Jahren einen Bürostuhl bekommen. Aber die Entwicklung und Ergonomie der Produkte verbessert sich ja mehr und mehr. Ab wann kann dann der Betroffene einen neuen Bürostuhl beantragen. Gibt es da Zeiten oder Fristen> Oder bekommt der Betroffene erst einen neuen Bürostuhl, wenn dieser kaputt oder defekt ist>

Vielen Dank.


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