Wahlrecht bei Beurlaubung ohne Bezüge? (Wahlen)
Hallo,
Beschäftigte, die am Wahltage seit mehr als sechs Monaten unter Wegfall der Bezüge beurlaubt sind, sind bei Personalratswahlen nicht wahlberechtigt (§ 13 Abs. 1 Satz 2 BPersVG), etwa Beamtinnen bei familienbedingter Beurlaubung bis 15 Jahre nach § 92 Bundesbeamtengesetz sowie Beamtinnen in Elternzeit nach § 6 der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung. Gilt dies entsprechend auch für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung>
--
Viele Grüße
Doris