Wahlrecht bei Beurlaubung ohne Bezüge? (Wahlen)
Hallo Doris,
da § 94 Abs. 2 SGB IX als Vorraussetzung allein das Beschäftigungsverhältnis definiert, dürfte die Kollegin wahlberechtigt sein. Wahlberechtigt sind aufgrund dieser Vorschrift schließlich auch AN in befristeter, voller EW-Rente mit gültigem Arbeitsvertrag.
Die von dir angeführten gesetzlichen Einschränkungen spielen nur bei der Wählbarkeit nach Abs. 3 eine Rolle.
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&Tschüß
Wolfgang