Wahlrecht bei Beurlaubung ohne Bezüge? (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 18.09.2010, 09:21 (vor 5877 Tagen) @ Doris

Hallo Doris,

da § 94 Abs. 2 SGB IX als Vorraussetzung allein das Beschäftigungsverhältnis definiert, dürfte die Kollegin wahlberechtigt sein. Wahlberechtigt sind aufgrund dieser Vorschrift schließlich auch AN in befristeter, voller EW-Rente mit gültigem Arbeitsvertrag.

Die von dir angeführten gesetzlichen Einschränkungen spielen nur bei der Wählbarkeit nach Abs. 3 eine Rolle.

--
&Tschüß

Wolfgang


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