Neuwahlen der SchwbV (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 20.09.2010, 09:42 (vor 5876 Tagen) @ rjkrgbg

Hallo,

bei einer Entfernung von mehr als 100 Km sowie einem Aufwand von mehr als einer Stunde mit dem ÖPNV für die einfache Strecke dürfte die Vorraussetzung der nicht räumlich weit auseinanderliegenden Teile m. E. iSd der §§ 94 Abs. 6 Satz 3 SGB IX iVm. 18SchwbVWO nicht mehr gegeben sein. Ihr werdet wohl das förmliche Verfahren für den gesamten Betrieb anwenden müssen, da eine "Koppelung" der Wahlverfahren (Briefwahl hier, Versammlung dort), wie von Dir angedacht, absolut unzulässig ist.

--
&Tschüß

Wolfgang


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