Neuwahlen der SchwbV (Wahlen)

hackenberger, Monday, 20.09.2010, 10:10 (vor 5875 Tagen) @ rjkrgbg

Hallo Krauß Reinhold,

wie der Koll. schon geschrieben hat formelles Wahlverfahren, sofern es eine SchwbV gibt.

Es wäre hier aber ja auch die "offene" Frage noch, gibt e snur 1 BR oder hat die Außenstelle einen eigenen BR>

» Wie läuft dies dann mit der Aussenstelle in Nürnberg, können die wählen
» per Briefwahl>> Oder muss dort ein Wahllokal geöffnet werden>>> Oder wie
» soll dies dann ablaufen.
Das einfachste wäre, der Wahlvorstand ordnet die generelle Briefwahl an

Sofern es in der Außenstelle einen eigenen BR gibt wäre dann dort auch eine eigene SchwbV zu wählen, wenn es mind. 5 Wahlberechtigte gibt. Dann wäre auch eine GSchwbV, § 97 SGB IX, zu bilden, sofern es diese nicht schon gibt.

Alles weiter findet Du auch den Seiten hier:


Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Wahlbroschüre

Wahlordnung SchwbVWO

§ 94 SGB IX

Wahlberechtigt bzw. wählbar>


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion