Teilnahmerecht (Wahlen)

sedov, Friday, 24.09.2010, 12:31 (vor 5871 Tagen)

Hallo, :flower:

wo steht ganz genau, dass jeder schwb MA ein Teilnahmerecht an der Wahlversammlung hat>
Kann der AG das mit Begründung der Personalknappheit und Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz verhindern> Zumal es schon lange bekannt ist und der AG für Abhilfe sorgen könnte>
In der Wahlordnung usw. habe ich nichts genaues gefunden (oder wieder mal überlesen!>)
Ich danke schon jetzt für die Antworten.
Gruß sedov


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