Teilnahmerecht (Wahlen)
Hallo, :flower:
wo steht ganz genau, dass jeder schwb MA ein Teilnahmerecht an der Wahlversammlung hat>
Kann der AG das mit Begründung der Personalknappheit und Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz verhindern> Zumal es schon lange bekannt ist und der AG für Abhilfe sorgen könnte>
In der Wahlordnung usw. habe ich nichts genaues gefunden (oder wieder mal überlesen!>)
Ich danke schon jetzt für die Antworten.
Gruß sedov