Bestellung eines Wahlvorstands durch die SB-Vertretung (Wahlen)
Es heißt ja: Wird die Schwerbehindertenvertretung im förmlichen Wahlverfahren gewählt, ist ein Wahlvorstand zu bestellen. Besteht eine Schwerbehindertenvertretung, so bestellt sie den Wahlvorstand, bestehend aus drei volljährigen Beschäftigten, davon eineN von ihnen als VorsitzendeN. Spätestens acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit bestellt die Schwerbehindertenvertretung einen dreiköpfigen Wahlvorstand.
Mit bestehender Schwerbehindertenvertretung sind dann alle gemeint, die Vertrauensperson und seine derzeitigen Stellvertreter, oder kann der Vorsitzende den Wahlvorstand alleine bestimmen und ist die Wahl dann anfechtbar.
Gruß
Dieter Laufenberg