Bestellung eines Wahlvorstands durch die SB-Vertretung (Wahlen)
Hallo Dieter Laufenberg,
» Mit bestehender Schwerbehindertenvertretung sind dann alle gemeint, die
» Vertrauensperson und seine derzeitigen Stellvertreter, oder kann der
» Vorsitzende den Wahlvorstand alleine bestimmen und ist die Wahl dann
» anfechtbar.
» der Vorsitzende
Welcher Vorsitzende>>>
In der SchwbV kennt man KEINE Vorsitzende!
1x1 des SGB IX Teil 2
Schwerbehindertenvertretung = Vertrauensperson der Schwerbehinderten, da es sich bekanntlich um eine 1-Personen-Vertretung handelt. Die Stelli haben ja "nur" ein ruhendes Mandat, welches im Falle der Verhinderungsvertretung auflebt. 
Ja, die falsche Bestellung des Wahlvorstandes wäre ein Anfechtungsgrund, da gegen zwingende Wahlgrundsätze verstoßen worden wäre.