Bestellung eines Wahlvorstands durch die SB-Vertretung (Wahlen)

hackenberger, Friday, 24.09.2010, 13:36 (vor 5871 Tagen) @ Dieter Laufenberg

Hallo Dieter Laufenberg,

» Mit bestehender Schwerbehindertenvertretung sind dann alle gemeint, die
» Vertrauensperson und seine derzeitigen Stellvertreter, oder kann der
» Vorsitzende den Wahlvorstand alleine bestimmen und ist die Wahl dann
» anfechtbar.

» der Vorsitzende
Welcher Vorsitzende>>>
In der SchwbV kennt man KEINE Vorsitzende!

1x1 des SGB IX Teil 2
Schwerbehindertenvertretung = Vertrauensperson der Schwerbehinderten, da es sich bekanntlich um eine 1-Personen-Vertretung handelt. Die Stelli haben ja "nur" ein ruhendes Mandat, welches im Falle der Verhinderungsvertretung auflebt. ;-)

Ja, die falsche Bestellung des Wahlvorstandes wäre ein Anfechtungsgrund, da gegen zwingende Wahlgrundsätze verstoßen worden wäre.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion