Wahl - Angaben im Stimmzettel (Wahlen)
Hallo Bernhard
» Diese Wahlen wären bei solchen Angaben anfechtbar!
Wobei sich natürlich die Frage stellt, ob hier wirklich vom betriebsverfassungsgesetz
§ 19 Wahlanfechtung
(1) Die Wahl kann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.
zum Zuge kommt und ein Arbeistgericht es ebenso sieht.
Mir ist in den letzten 20 Jahren keine Wahl bekannt, bei den nicht Vertrauensperson der sb Menschen oder stellv. vertrauensperson oder Betriebsrat als Art der Beschäftugung auf dem stimmzettel stand
LG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."